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Empfehlungen zur MwSt-Senkung per 1.1.2018

Als Folge der Ablehnung der Altersvorsorge-Vorlage sinken die MWST Sätze per 1.1.2018. Damit Ihre Rechnungen korrekt erstellt werden empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Verrechnen Sie sämtliche Leistungen,  die Sie bis zum 31.12.2017 erbracht haben im Januar 2018 zum alten Satz (8%).
  2. Bei periodischen Leistungen (z.B. Hosting-, Wartungsabonnement, etc.), die sich über den 31.12.2017 hinaus erstrecken, werden die Leistungen pro rata temporis aufgeteilt und zum alten (8%) respektive zum neuen Steuersatz (7.7%) abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend ist.
Leistungen, die zu den alten Steuersätzen steuerbar sind (bis 31.12.2017 erbracht) und Leistungen, die zu den neuen Steuersätzen steuerbar sind (ab 1.1.2018 erbracht) dürfen auf der gleichen Rechnung erscheinen. Sofern die Zeiträume, in welchen die Leistungen erbracht worden sind klar ersichtlich sind, kann die Abrechnung zu den jeweiligen Sätzen erfolgen.

Ist keine klare Abgrenzung möglich, so müssen alle Leistungen zum alten (höheren) Satz abgerechnet werden.

So definieren Sie die neuen MwSt-Sätze in MiniBüro

 

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