Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatz unter 500’000 Franken können auf eine komplexe Buchhaltung verzichten.
Mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, empfehlen wir weiterhin die doppelte Buchführung.
Neue Rechnungslegung:
Umsatz bis CHF 100’000
Einzelfirmen, Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und nicht revisionspflichtige Stiftungen.
- Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
- Milchbüechlirechnung
- Verzicht auf Abgrenzungen Ende Jahr
- keine Revision
Umsatz bis CHF 500’000
Einzelfirmen, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und Revisionsstellenpflicht
- Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
- Darstellung der Vermögenslage
- Milchbüechlirechnung
- Abgrenzungen (TA/TP) für den Abschluss
- keine Revision
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens
500’000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben und juristische Personen
- Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechtes
- Ordentliche Buchführungspflicht
Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise während zehn Jahren aufzubewahren.
Der neue Kontoplan kann mittels Datensätze importieren, Datei, Alle Anzeigen, importiert werden. Gerne beraten wir Sie. Stundenansatz CHF 190/h.