Aus der Schlussbilanz I und aus der Erfolgsrechnung lässt sich je der Gewinn oder der Verlust ermitteln. Gewinn oder Verlust sind damit doppelt nachgewiesen. Über die Buchung Gewinn an Eigenkapital wird der Gewinn dem Eigenkapital zugeschlagen.
Die Unternehmung beginnt das neue Geschäftsjahr mit einem höheren Eigenkapital.
Bei juristischen Personen (z.B. Aktiengesellschaften) findet eine Gewinnverteilung statt, wobei gesetzliche und steuerliche Vorschriften zu beachten sind. Der Gewinn geht an gesetzliche Reserven, freiwillig gebildete Reserven, Dividenden, Tantiemen, Personalfürsorgestiftung, gemeinnützige Institutionen und an den Gewinnvortrag (statt an das Eigenkapital).
Nachdem Klarheit über die Gewinnverwendung herrscht, kann die Schlussbilanz II erstellt werden.