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MiniBüro/FlexBüro berechnet die MwSt. für jede Zeile separat und dann aufsummiert. Dadurch kann eine kleine Differenz zwischen summierter Zeilen-MwSt. und dem MwSt.-Betrag gerechnet von der Zwischensumme.
Wir haben in einigen Versionen MiniBüro/FlexBüro die Möglichkeit die MwSt. auf jeder Zeile auszuweisen. Darum muss der aufsummierte MwSt-Zeilen-Betrag verwendet werden, damit keine Differenz entsteht.

Nach Aussage der eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, werden wie im allgemeinen Geschäftsverkehr auch bei der Mehrwertsteuer eine Rundung der Beträge nach den kaufmännischen Regeln akzeptiert.
Dabei kann je nach Methode in einer Rechnung jeder einzelne Posten kaufmännisch gerundet werden, oder aber nur das Endtotal. Einzelne Posten in Rechnungen können auf Rappen- oder 5-Rappenbeträge gerundet werden. Schlussbeträge sind immer auf 5 Rappen auf- bzw. abzurunden.
Sofern immer nach der kaufmännischen Regel und mit der gleichen Methode gerundet wird, heben sich die Rundungsdifferenzen über eine längere Zeitspanne automatisch auf. Ergeben sich je nach Verarbeitungsmethoden kleinere Steuerdifferenzen, dürfen diese auch ausgebucht werden.
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MWST Differenzen betr. Rundungsproblematik


MiniBüro/FlexBüro berechnet die MwSt. für jede Zeile separat und dann aufsummiert. Dadurch kann eine kleine Differenz zwischen summierter Zeilen-MwSt. und dem MwSt.-Betrag gerechnet von der Zwischensumme.
Wir haben in einigen Versionen MiniBüro/FlexBüro die Möglichkeit die MwSt. auf jeder Zeile auszuweisen. Darum muss der aufsummierte MwSt-Zeilen-Betrag verwendet werden, damit keine Differenz entsteht.

Nach Aussage der eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, werden wie im allgemeinen Geschäftsverkehr auch bei der Mehrwertsteuer eine Rundung der Beträge nach den kaufmännischen Regeln akzeptiert.
Dabei kann je nach Methode in einer Rechnung jeder einzelne Posten kaufmännisch gerundet werden, oder aber nur das Endtotal. Einzelne Posten in Rechnungen können auf Rappen- oder 5-Rappenbeträge gerundet werden. Schlussbeträge sind immer auf 5 Rappen auf- bzw. abzurunden.
Sofern immer nach der kaufmännischen Regel und mit der gleichen Methode gerundet wird, heben sich die Rundungsdifferenzen über eine längere Zeitspanne automatisch auf. Ergeben sich je nach Verarbeitungsmethoden kleinere Steuerdifferenzen, dürfen diese auch ausgebucht werden.




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