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  • Sind alle erbrachten Leistungen, Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen per 31. Dezember abgerechnet?
  • Haben Sie Leistungen, Lieferungen, Arbeiten, Dienstleistungen bis 31. Dezember erbracht, welche noch nicht abgerechnet werden können? Bitte notieren und Belege in Ihre Buchhaltung.
  • Fehlende Rechnungen einfordern (über Rechnungen die periodisch später eintreffen, z.B. Telefongebühren -> Verzeichnis). Ausstehende Rechnungen erstellen. Verzeichnis in Buchhaltung.
  • Bilanz (Schlussbilanz I) und Erfolgsrechnung ausdrucken.
  • Bank, Post und Kassensaldi kontrollieren.
  • Debitoren und Kreditoren kontrollieren.
  • Im Menü die Listen offene Debitoren und Kreditoren ausdrucken.
  • Transitorische Buchungen vornehmen.
  • Abschreibungen buchen.
  • Privatanteile buchen.
  • Waren- und Materialvorräte buchen.
  • Gewinn/Verlust verteilen.

    Schlussbilanz II
    Nach obenerwähnten Abschlussbuchungen nun die Bilanz erneut ausdrucken. Dies ist nun Ihre Schlussbilanz II (Bilanz ist ausgeglichen). Diese ist gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr. Das heisst die Eröffnungsbilanz wird im Menü Saldovortrag entsprechend eröffnet.


    Dies gehört zu Ihren Buchhaltungsunterlagen:
    • Offene Kreditoren
    • Offene Debitoren
    • Bilanz (Schlussbilanz I und II)
    • Erfolgsrechnung
    • Kontoblatt
    • Buchungsliste (Saldovorträge werden nicht gedruckt)


    In der Kasse im Menü Eröffnung/Abschluss ausdrucken.

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