KB1051 / Thema
Allgemeine Informationen zur Buchhaltung / Stand vom
30.08.2010
In der Buchhaltung werden Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Geschäftsvorfällen systematisch gesammelt, geordnet und für Geschäftsleitung und Öffentlichkeit aufbereitet.
Die Buchhaltung ist wahr, klar und kontinuierlich zu führen!
Buchhaltungspflichtig sind alle Unternehmungen, welche zum HR-Eintrag verpflichtet sind!
Jede nach kaufmännischen Prinzipien geführte Unternehmung mit einem Umsatz von >= CHF 100000.--
Kollektiv-Gesellschaften
Einzelunternehmungen mit einem Umsatz >= CHF 100'000.--
Nachstehende Organisationen sind auch HR-pflichtig
unter einem Umsatz von >= CHF 100'000.--
AG
GmbH
Vereine
Stiftungen
Genossenschaften
Freie Berufe wie: Aerzte, Anwälte usw. sind nicht HR-pflichtig.
Aufgabe der Buchhaltung
Ausweis von Gewinn und Verlust
Übersicht über Forderungen und Schuldverhältnisse
Beweismittel bei Streitigkeiten
Grundlage für die Berechnung der Steuern
finanzielle Geschichtsschreibung: erfasst jede Finanztransaktion
gibt jederzeit Aufschluss, wie sich die finanzielle Situation der Unternehmung gestaltet